Kurze Antwort
Gemäß § 24 Abs. 3 BbgJagdG gibt es den Jahresjagdschein mit einer Geltungsdauer von einem, zwei oder drei Jagdjahren (1. April bis 31. März) sowie den Tagesjagdschein mit einer Geltungsdauer von vierzehn aufeinanderfolgenden Tagen. Daneben existieren der Falknerjagdschein sowie der Jugendjagdschein.
Gemäß § 24 Abs. 3 BbgJagdG gibt es den Jahresjagdschein mit einer Geltungsdauer von einem, zwei oder drei Jagdjahren (1. April bis 31. März) sowie den Tagesjagdschein mit einer Geltungsdauer von vierzehn aufeinanderfolgenden Tagen. Daneben existieren der Falknerjagdschein sowie der Jugendjagdschein
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