Kurze Antwort
Das Sammeln von Abwurfstangen durch Dritte ist nur mit schriftlicher Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten zulässig.
Abwurfstangen unterliegen dem Jagdrecht; ohne Einwilligung des Revierinhabers wäre die Aneignung Wilderei. Ein Jagdschein oder eine Genehmigung der Jagdbehörde ist hierfür nicht erforderlich.
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