BrandenburgSG2: NaturschutzBB-SG2-65-2022

Welche Voraussetzung muss vorliegen, damit das Sammeln von Abwurfstangen durch Dritte zulässig ist?

Kurze Antwort

Das Sammeln von Abwurfstangen durch Dritte ist nur mit schriftlicher Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten zulässig.

  • A)Der Sammler muss hierzu eine schriftliche Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten haben.
  • B)Der Sammler braucht die schriftliche Erlaubnis der Unteren Jagdbehörde.
  • C)Der Sammler muss außer der schriftlichen Erlaubnis des Revierinhabers auch noch einen gültigen Jagdschein haben.
Erklärung

Abwurfstangen unterliegen dem Jagdrecht; ohne Einwilligung des Revierinhabers wäre die Aneignung Wilderei. Ein Jagdschein oder eine Genehmigung der Jagdbehörde ist hierfür nicht erforderlich.

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