BrandenburgSG2: NaturschutzBB-SG2-65-2022

Welche Voraussetzung muss vorliegen, damit das Sammeln von Abwurfstangen durch Dritte zulässig ist?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Sammler muss hierzu eine schriftliche Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten haben.

  • A)Der Sammler muss hierzu eine schriftliche Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten haben.
  • B)Der Sammler braucht die schriftliche Erlaubnis der Unteren Jagdbehörde.
  • C)Der Sammler muss außer der schriftlichen Erlaubnis des Revierinhabers auch noch einen gültigen Jagdschein haben.

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