Kurze Antwort
Die Bundeswildschutzverordnung gehört zum Jagdrecht.
Die BWildSchV basiert auf § 36 BJagdG und regelt u. a. Besitz, Erwerb und Inverkehrbringen von Wild sowie Haltung von Greifvögeln. Das Washingtoner Abkommen und die Bundesartenschutzverordnung gehören zum Artenschutzrecht.
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