Kurze Antwort
Richtig ist: Vorderschaftrepetierflinte mit einem Pistolengriff statt Hinterschaft.
Richtig ist die Vorderschaftrepetierflinte mit Pistolengriff statt Hinterschaft. Solche „Pump Guns“ sind nach Anlage 2 Abschnitt 1 WaffG ausdrücklich verboten, weil der Hinterschaft durch einen Kurzwaffengriff ersetzt ist. Halbautomaten (Gewehr/Pistole) sind grundsätzlich erlaubnispflichtig, aber nicht per se verboten.
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