BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-152-2022

Welche Waffe ist eine „verbotene Waffe“ im Sinne des Waffengesetzes?

Kurze Antwort

Richtig ist: Vorderschaftrepetierflinte mit einem Pistolengriff statt Hinterschaft.

  • A)Vorderschaftrepetierflinte mit einem Pistolengriff statt Hinterschaft
  • B)halbautomatisches Gewehr
  • C)halbautomatische Pistole
Erklärung

Richtig ist die Vorderschaftrepetierflinte mit Pistolengriff statt Hinterschaft. Solche „Pump Guns“ sind nach Anlage 2 Abschnitt 1 WaffG ausdrücklich verboten, weil der Hinterschaft durch einen Kurzwaffengriff ersetzt ist. Halbautomaten (Gewehr/Pistole) sind grundsätzlich erlaubnispflichtig, aber nicht per se verboten.

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