Kurze Antwort
In Brandenburg darf der Fuchs unter Ausnahme der für die Aufzucht notwendigen Elterntiere ganzjährig bejagt werden.
Der Fuchs ist deshalb richtig, weil er in Brandenburg zu den Wildarten zählt, für die es keine Schonzeit gibt (mit Ausnahme der Elterntiere während der Aufzuchtzeit, die geschützt sind, damit der Nachwuchs nicht verwaist).
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