BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-39-2022

Welche Wildart darf in Brandenburg mit Ausnahme der für die Aufzucht notwendigen Elterntiere ganzjährig bejagt werden?

Kurze Antwort

In Brandenburg darf der Fuchs unter Ausnahme der für die Aufzucht notwendigen Elterntiere ganzjährig bejagt werden.

  • A)Fuchs
  • B)Dachs
  • C)Steinmarder
Erklärung

Der Fuchs ist deshalb richtig, weil er in Brandenburg zu den Wildarten zählt, für die es keine Schonzeit gibt (mit Ausnahme der Elterntiere während der Aufzuchtzeit, die geschützt sind, damit der Nachwuchs nicht verwaist).

Jägerprüfung Brandenburg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten