BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-58-2022

Welche Zeit gilt im Land Brandenburg als Notzeit?

Kurze Antwort

Richtig ist: Die Notzeit wird durch die Untere Jagdbehörde im Einvernehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde festgelegt.

  • A)Die Notzeit wird durch die Untere Jagdbehörde im Einvernehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde festgelegt
  • B)01.11.–30.04.
  • C)Als Notzeit gelten alle Wintermonate ab dem ersten Frost.

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