BrandenburgSG3: WaffentechnikBB-SG3-169-2022

Welcher Nachweis ist zur Besitz- und Erwerbsberechtigung von Schusswaffen ausreichend?

Kurze Antwort

Der Jagdschein ist als ausreichender Nachweis für den Erwerb (insbesondere von Langwaffen) und das Führen im Rahmen der Jagdausübung anerkannt.

  • A)Jagdschein
  • B)Fotokopie der Waffenbesitzkarte.
  • C)Waffenschein
Erklärung

Mit gültigem Jahresjagdschein dürfen Jäger Langwaffen ohne vorherige Erlaubnis erwerben; die WBK ist binnen 14 Tagen nachzutragen. Fotokopien der WBK genügen nicht, und der Waffenschein betrifft das Führen in der Öffentlichkeit, nicht den Erwerb.

Jägerprüfung Brandenburg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten