Kurze Antwort
Der Jagdschein ist als ausreichender Nachweis für den Erwerb (insbesondere von Langwaffen) und das Führen im Rahmen der Jagdausübung anerkannt.
Mit gültigem Jahresjagdschein dürfen Jäger Langwaffen ohne vorherige Erlaubnis erwerben; die WBK ist binnen 14 Tagen nachzutragen. Fotokopien der WBK genügen nicht, und der Waffenschein betrifft das Führen in der Öffentlichkeit, nicht den Erwerb.
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