Kurze Antwort
Richtig ist: das Befahren bestellter Äcker durch den Jagdausübungsberechtigten.
Jagdschaden entsteht durch menschliches Handeln im Rahmen der Jagdausübung am Grund und Boden. Das Befahren bestellter Äcker durch den Jagdausübungsberechtigten ist daher Jagdschaden. Fegen des Rehbocks und Schälen des Rotwildes sind Wildschäden, weil sie vom Wild verursacht werden.
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