BrandenburgSG2: NaturschutzBB-SG2-43-2022

Welches der genannten nichtjagdbaren Tiere ist gesetzlich geschützt?

Kurze Antwort

Der Igel ist gesetzlich geschützt und darf grundsätzlich nicht getötet oder in Besitz genommen werden.

  • A)Igel.
  • B)Bisam.
  • C)Schermaus.
Erklärung

Nach Naturschutzrecht zählen Igel zu den besonders geschützten Arten. Schermaus und Bisam sind hiervon ausgenommen und gelten nicht als besonders geschützt. Regulations may vary depending on the federal state.

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