Kurze Antwort
Richtig ist: Den Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung.
Richtig ist der Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung. Für die Verlängerung des Jahresjagdscheins verlangt die untere Jagdbehörde zwingend den aktuellen Versicherungsnachweis mit Mindestdeckung (mind. 500.000 € Personen-, 50.000 € Sachschäden). Das Jägerprüfungszeugnis wird nur bei der Ersterteilung benötigt, die WBK hat mit der Jagdscheinverlängerung nichts zu tun.
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