BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-133-2022

Welches in seinem Jagdbezirk verendet aufgefundene Tier darf der Jagdausübungsberechtigte nicht in Besitz nehmen, um es z.B. präparieren zu lassen.

Kurze Antwort

Richtig ist: Siebenschläfer.

  • A)Siebenschläfer.
  • B)Steinmarder
  • C)Mauswiesel.

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