BrandenburgSG3: WaffentechnikBB-SG3-102-2022

Welches Kriterium muss eine Langwaffe erfüllen?

Kurze Antwort

Eine Langwaffe liegt vor, wenn ihre kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge mehr als 60 cm beträgt und Lauf plus Verschluss in geschlossener Stellung zusammen länger als 30 cm sind.

  • A)Gesamtlänge über 60 cm.
  • B)Gesamtlänge bis 60 cm.
  • C)Lauflänge über 30 cm.
Erklärung

Das Waffengesetz definiert Langwaffen mit zwei kumulativen Kriterien: Gesamtlänge > 60 cm und Lauf+Verschluss > 30 cm. Option 1 trifft den Kern, Option 2 ist falsch, Option 3 allein reicht nicht aus.

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