Kurze Antwort
Eine Langwaffe liegt vor, wenn ihre kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge mehr als 60 cm beträgt und Lauf plus Verschluss in geschlossener Stellung zusammen länger als 30 cm sind.
Das Waffengesetz definiert Langwaffen mit zwei kumulativen Kriterien: Gesamtlänge > 60 cm und Lauf+Verschluss > 30 cm. Option 1 trifft den Kern, Option 2 ist falsch, Option 3 allein reicht nicht aus.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.