Kurze Antwort
Ein Jäger darf im Rahmen der befugten Jagdausübung außerhalb von zugelassenen Schießständen schießen.
Das Schießen im Revier ist Teil der Jagdausübung (z. B. Erlegen, Fangschuss, Ein-/Anschießen im Revier). Polizeirechte stehen ihm nicht zu, und das Führen von Schusswaffen im öffentlichen Raum ist waffenrechtlich genehmigungspflichtig.
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