BrandenburgSG3: WaffentechnikBB-SG3-155-2022

Welches Sonderrecht hat ein Jäger bei der Jagdausübung?

Kurze Antwort

Ein Jäger darf im Rahmen der befugten Jagdausübung außerhalb von zugelassenen Schießständen schießen.

  • A)Er darf, im Rahmen der Jagdausübung, außerhalb von zugelassenen Schießplätzen schießen.
  • B)Er darf ohne Genehmigung Schusswaffen im öffentlichen Straßenland der Stadt führen.
  • C)Er hat Polizeirechte.
Erklärung

Das Schießen im Revier ist Teil der Jagdausübung (z. B. Erlegen, Fangschuss, Ein-/Anschießen im Revier). Polizeirechte stehen ihm nicht zu, und das Führen von Schusswaffen im öffentlichen Raum ist waffenrechtlich genehmigungspflichtig.

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