Kurze Antwort
Richtig ist: Alles Schalenwild (mit Ausnahme des Schwarz- und Rehwildes) sowie Auer-, Birk- und Rackelwild.
Richtig ist Option 3. In Brandenburg ist ein Abschussplan für Rot-, Dam- und Muffelwild vorgeschrieben; für Schwarzwild gilt ein Mindestabschussplan, für Rehwild ist kein behördlicher Plan mehr einzureichen. Zusätzlich nennt das BJagdG Auer-, Birk- und Rackelwild, die zwar ganzjährig geschont sind, aber formal abschussplanpflichtig bleiben. Regulierung kann je nach Bundesland abweichen.
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