Kurze Antwort
Richtig ist: Auerwild.
Richtig ist Auerwild. Nach § 2 Abs. 4 BJagdG gehört zum Hochwild das gesamte Schalenwild außer Rehwild sowie Auerwild, Stein- und Seeadler. Birkwild und Rehwild zählen damit zum Niederwild.
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