BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-10-2022

Wem steht das Aneignungsrecht an einem auf einer Kreisstraße überfahrenen Reh zu?

Kurze Antwort

Richtig ist: Dem Revierinhaber, in dessen Revier das Stück überfahren wurde.

  • A)Dem Revierinhaber, in dessen Revier das Stück überfahren wurde.
  • B)Der Straßenbauverwaltung.
  • C)Dem Kraftfahrer, der durch den Unfall einen Schaden erlitten hat.

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