BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-4-2022

Wer bestätigt den durch den Jagdausübungsberechtigten vorgeschlagenen Abschussplan?

Kurze Antwort

Den vorgeschlagenen Abschussplan bestätigt die Untere Jagdbehörde.

  • A)die Untere Jagdbehörde
  • B)die Jagdgenossenschaft
  • C)der Jagdbeirat
Erklärung

Der Jagdausübungsberechtigte reicht den Abschussplan bei der zuständigen Jagdbehörde ein. Der Jagdbeirat wirkt je nach Bundesland beratend oder im Einvernehmen mit, bestätigt den Abschussplan jedoch nicht selbst.

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