Kurze Antwort
Den vorgeschlagenen Abschussplan bestätigt die Untere Jagdbehörde.
Der Jagdausübungsberechtigte reicht den Abschussplan bei der zuständigen Jagdbehörde ein. Der Jagdbeirat wirkt je nach Bundesland beratend oder im Einvernehmen mit, bestätigt den Abschussplan jedoch nicht selbst.
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