BrandenburgSG4: JagdpraxisBB-SG4-109-2022

Wer darf, falls nicht anders bestimmt, bei der Nachsuche vor dem gestellten Wild den Fangschuß geben?

Kurze Antwort

Den Fangschuss gibt, sofern nicht anders bestimmt, immer der Hundeführer ab.

  • A)immer der Hundeführer.
  • B)Der Schütze, der zuerst am Stück ist.
  • C)Es wird grundsätzlich mit der blanken Waffe abgefangen.
Erklärung

Bei der Nachsuche liegt die Verantwortung am gestellten Stück beim Hundeführer, da er die Lage des Hundes und des Wildes am besten einschätzen kann. Nur in Ausnahmefällen kann er einen anderen Jäger dazu beauftragen.

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