BrandenburgSG2: NaturschutzBB-SG2-64-2022

Wer darf sich Abwurfstangen aneignen?

Kurze Antwort

Abwurfstangen darf sich ausschließlich der Jagdausübungsberechtigte aneignen.

  • A)Der Jagdausübungsberechtigte.
  • B)Der Grundstückseigentümer.
  • C)Der Jagderlaubnisscheininhaber.
Erklärung

Nach Bundesjagdrecht umfasst das Aneignungsrecht auch Abwurfstangen; es steht dem Jagdausübungsberechtigten zu. Dritte dürfen nur mit dessen schriftlicher Erlaubnis sammeln; bloßes Eigentum am Grund oder ein Jagderlaubnisschein genügt nicht.

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