Kurze Antwort
Mitglieder der Hegegemeinschaft sind die Jagdausübungsberechtigten benachbarter, zusammenhängender Jagdbezirke.
Hegegemeinschaften sind privatrechtliche Zusammenschlüsse der Jagdausübungsberechtigten zur revierübergreifenden Hege und Abschussplanung. Grundstückseigentümer oder Landwirte sind nicht automatisch Mitglieder, sofern sie nicht zugleich jagdausübungsberechtigt sind.
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