BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-78-2022

Wer ist (entsprechend der jagdrechtlichen Regelungen) Mitglied der Hegegemeinschaft?

Kurze Antwort

Mitglieder der Hegegemeinschaft sind die Jagdausübungsberechtigten benachbarter, zusammenhängender Jagdbezirke.

  • A)Jagdausübungsberechtigte von zusammenhängenden Jagdbezirken.
  • B)Grundstückseigentümer eines gemeinschaftlichen Jagdbezirkes.
  • C)Landwirte auf den betreffenden Flächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes.
Erklärung

Hegegemeinschaften sind privatrechtliche Zusammenschlüsse der Jagdausübungsberechtigten zur revierübergreifenden Hege und Abschussplanung. Grundstückseigentümer oder Landwirte sind nicht automatisch Mitglieder, sofern sie nicht zugleich jagdausübungsberechtigt sind.

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