Kurze Antwort
Die untere Jagdbehörde kann die Nachtjagd auf anderes Schalenwild außer Schwarzwild befristet zulassen.
Grundsätzlich ist die Nachtjagd auf Schalenwild (außer Schwarzwild) verboten. Wenn es zur Planerfüllung oder zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden erforderlich ist, darf die untere Jagdbehörde zeitlich begrenzte Ausnahmen genehmigen.
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