BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-33-2022

Wer kann die Nachtjagd auf anderes Schalenwild außer Schwarzwild befristet zulassen?

Kurze Antwort

Die untere Jagdbehörde kann die Nachtjagd auf anderes Schalenwild außer Schwarzwild befristet zulassen.

  • A)Untere Jagdbehörde.
  • B)Oberste Jagdbehörde.
  • C)Untere Forstbehörde.
Erklärung

Grundsätzlich ist die Nachtjagd auf Schalenwild (außer Schwarzwild) verboten. Wenn es zur Planerfüllung oder zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden erforderlich ist, darf die untere Jagdbehörde zeitlich begrenzte Ausnahmen genehmigen.

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