Kurze Antwort
Richtig ist: der Jagdausübungsberechtigte.
Richtig ist der Jagdausübungsberechtigte. Nur der Revierinhaber/Pächter (ggf. alle Mitpächter gemeinsam) darf einem Jagdgast einen entgeltlichen oder unentgeltlichen Jagderlaubnisschein (Begehungsschein) ausstellen. Jagdbehörde und Jagdgenossenschaft erteilen grundsätzlich keine Jagderlaubnisse an Gäste.
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