Kurze Antwort
Richtig ist: Alle Pächter gemeinsam.
Richtig ist: Alle Pächter gemeinsam. In einer Mitpacht bilden die Pächter eine Gemeinschaft nach Bruchteilen; ohne abweichende Vereinbarung müssen nach § 709 BGB alle Mitpächter zustimmen. Daher ist ein Jagderlaubnisschein nur wirksam, wenn ihn alle Mitpächter gemeinsam erteilen und unterzeichnen.
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