Kurze Antwort
Die Gemeinde kann festlegen, dass Hunde zum Schutz der Einstände des Wildes vor Beunruhigungen in bestimmten Gebieten an der Leine zu führen sind.
Eine solche Anleinpflicht ist eine ordnungsrechtliche Regelung der Gemeinde. Der verantwortliche Jagdbezirksinhaber oder der Landkreis kann sie nicht selbst festlegen.
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