BrandenburgSG2: NaturschutzBB-SG2-160-2022

Wer kann festlegen, dass zum Schutz der Einstände des Wildes vor Beunruhigungen, Hunde in bestimmten Gebieten an der Leine zu führen sind?

Kurze Antwort

Die Gemeinde kann festlegen, dass Hunde zum Schutz der Einstände des Wildes vor Beunruhigungen in bestimmten Gebieten an der Leine zu führen sind.

  • A)Die Gemeinde.
  • B)Der Landkreis.
  • C)Der verantwortliche Jagdbezirksinhaber.
Erklärung

Eine solche Anleinpflicht ist eine ordnungsrechtliche Regelung der Gemeinde. Der verantwortliche Jagdbezirksinhaber oder der Landkreis kann sie nicht selbst festlegen.

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