BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-90-2022

Wer nimmt die Eintragung der dem Jagdscheininhaber zur Verfügung stehenden Jagdflächen in den Jagdschein vor?

Kurze Antwort

Richtig ist: die Untere Jagdbehörde, in deren Bereich der Wohnsitz des Jagdscheininhabers liegt.

  • A)die Untere Jagdbehörde, in deren Bereich der Wohnsitz des Jagdscheininhabers liegt.
  • B)die Untere Jagdbehörde, in deren Bereich der Jagdbezirk liegt.
  • C)wenn Wohnsitz und Jagdbezirk in verschiedenen Bundesländern liegen, grundsätzlich die Untere Jagdbehörde, in deren Bereich der Jagdbezirk liegt
Erklärung

Richtig ist die Untere Jagdbehörde am Wohnsitz des Jagdscheininhabers. Denn die Eintragung der bejagbaren Fläche in den Jagdschein erfolgt durch die zuständige Wohnsitzbehörde, nicht nach Lage des Reviers. Optionen 1 und 2 verwechseln Zuständigkeit mit Revierlage. Regulär trägt also die Wohnsitzbehörde die entgeltliche Jagderlaubnis/Pachtfläche ein.

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