Kurze Antwort
Richtig ist: die Untere Jagdbehörde, in deren Bereich der Wohnsitz des Jagdscheininhabers liegt.
Richtig ist die Untere Jagdbehörde am Wohnsitz des Jagdscheininhabers. Denn die Eintragung der bejagbaren Fläche in den Jagdschein erfolgt durch die zuständige Wohnsitzbehörde, nicht nach Lage des Reviers. Optionen 1 und 2 verwechseln Zuständigkeit mit Revierlage. Regulär trägt also die Wohnsitzbehörde die entgeltliche Jagderlaubnis/Pachtfläche ein.
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