BrandenburgSG4: JagdpraxisBB-SG4-250-2022

Wer prüft und stellt die Brauchbarkeit eines Jagdhundes gemäß der JagdHBV in Brandenburg fest?

Kurze Antwort

In Brandenburg prüfen und stellen berechtigte Mitgliedsvereine des JGHV im Auftrag des Landesjagdverbandes Brandenburg die Brauchbarkeit eines Jagdhundes fest.

  • A)Berechtigte Mitgliedsvereine des JGHV im Auftrag des LJV B
  • B)Oberste Jagdbehörde
  • C)Untere Jagdbehörde mit den Kreisjagdverbänden
Erklärung

Die Brauchbarkeitsprüfung wird nach der Jagdhundebrauchbarkeitsverordnung durchgeführt. Die Mitgliedsvereine des JGHV handeln dabei im Auftrag des Landesjagdverbandes Brandenburg.

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