Kurze Antwort
In Brandenburg prüfen und stellen berechtigte Mitgliedsvereine des JGHV im Auftrag des Landesjagdverbandes Brandenburg die Brauchbarkeit eines Jagdhundes fest.
Die Brauchbarkeitsprüfung wird nach der Jagdhundebrauchbarkeitsverordnung durchgeführt. Die Mitgliedsvereine des JGHV handeln dabei im Auftrag des Landesjagdverbandes Brandenburg.
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