Kurze Antwort
<p>1. Oberste Naturschutzbehörde: Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK). <br>2. Obere Naturschutzbehörden: Die Landesämter, insbesondere das Landesamt für Umwelt (LfU). <br>3. Untere Naturschutzbehörden: Die Landkreise und kreisfreien Städte.</p>.
<p>1. Oberste Naturschutzbehörde: Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK). <br>2. Obere Naturschutzbehörden: Die Landesämter, insbesondere das Landesamt für Umwelt (LfU). <br>3. Untere Naturschutzbehörden: Die Landkreise und kreisfreien Städte.</p>
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