BrandenburgSG6: RechtFreitextfrageBB-SG6-190-2022

Wer stellt den Jagdschein aus?

Kurze Antwort

Gemäß § 24 Abs. 2 BbgJagdG wird der Jagdschein von der unteren Jagdbehörde erteilt, in deren Zuständigkeitsbereich der Antragsteller seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung, hat.

Musterlösung

Gemäß § 24 Abs. 2 BbgJagdG wird der Jagdschein von der unteren Jagdbehörde erteilt, in deren Zuständigkeitsbereich der Antragsteller seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung, hat.

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