Kurze Antwort
Im Wildschadensverfahren übt der Wildschadensschätzer die Funktion des Sachverständigen aus.
Er wird von der Unteren Jagdbehörde bestellt und stellt die Höhe des entstandenen Wildschadens unparteiisch fest. Im Wald wird der Schaden durch einen von der Unteren Jagdbehörde bestimmten Forstsachverständigen geschätzt.
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