BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-70-2022

Wer übt im Wildschadensverfahren die Funktion eines Sachverständigen aus?

Kurze Antwort

Im Wildschadensverfahren übt der Wildschadensschätzer die Funktion des Sachverständigen aus.

  • A)Der Wildschadensschätzer
  • B)Der Jagdausübungsberechtigte
  • C)Der Bürgermeister der Gemeinde
Erklärung

Er wird von der Unteren Jagdbehörde bestellt und stellt die Höhe des entstandenen Wildschadens unparteiisch fest. Im Wald wird der Schaden durch einen von der Unteren Jagdbehörde bestimmten Forstsachverständigen geschätzt.

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