Kurze Antwort
Der Gefahrenbereich bei Schrotpatronen der Nr. 9 beträgt etwa 200 Meter.
Nummer 9 entspricht ca. 2,0 mm Schrot. Nach der Faustformel Schrotkorngröße (mm) × 100 m ergibt sich 2,0 × 100 m = 200 m. Regulations können je nach Bundesland variieren, die Faustregel bleibt jedoch konstant.
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