Kurze Antwort
Bei einer Widerristhöhe bis 50 cm muss die uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche des Zwingers mindestens 6 m² betragen.
Die TierSchHuV legt Mindestflächen nach Widerristhöhe fest: bis 50 cm = 6 m², über 50 bis 65 cm = 8 m², über 65 cm = 10 m². Diese Maße sind Mindestanforderungen für die Zwingerhaltung.
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