BrandenburgSG4: JagdpraxisBB-SG4-14-2022

Wie groß muss die uneingeschränkte benutzbare Bodenfläche eines Zwingers sein, wenn die Widerristhöhe des Hundes bis zu 50 cm beträgt?

Kurze Antwort

Bei einer Widerristhöhe bis 50 cm muss die uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche des Zwingers mindestens 6 m² betragen.

  • A)mindestens 6 m².
  • B)mindestens 8 m².
  • C)mindestens 10 m².
Erklärung

Die TierSchHuV legt Mindestflächen nach Widerristhöhe fest: bis 50 cm = 6 m², über 50 bis 65 cm = 8 m², über 65 cm = 10 m². Diese Maße sind Mindestanforderungen für die Zwingerhaltung.

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