BrandenburgSG2: NaturschutzBB-SG2-102-2022

Wie ist ein Landschaftsschutzgebiet definiert?

Kurze Antwort

Richtig ist: Abgegrenztes Gebiet, das rechtsverbindlich festgesetzt ist und dessen Landschaftsbild erhalten werden soll.

  • A)Abgegrenztes Gebiet, das rechtsverbindlich festgesetzt ist und dessen Landschaftsbild erhalten werden soll.
  • B)<p>Abgegrenztes Gebiet, das durch die EU ausgewiesen wird und dessen Erscheinungsbild typisch für das betreffende Mitgliedsland ist.</p>
  • C)<p>Abgegrenztes Gebiet in Brandenburg, dessen Fauna und Flora durch Vertragsnaturschutz in einen ursprünglichen Zustand versetzt werden soll.</p>

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