Kurze Antwort
Ein Landschaftsschutzgebiet ist ein abgegrenztes, rechtsverbindlich festgesetztes Gebiet, in dem insbesondere das Landschaftsbild wegen seiner Eigenart und Schönheit erhalten werden soll.
Landschaftsschutzgebiete dienen dem Schutz von Natur und Landschaft, wobei die Schutzvorschriften weniger streng als in Naturschutzgebieten sind. Sie werden nicht durch die EU, sondern nach nationalem beziehungsweise Landesrecht ausgewiesen.
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