BrandenburgSG2: NaturschutzBB-SG2-102-2022

Wie ist ein Landschaftsschutzgebiet definiert?

Kurze Antwort

Ein Landschaftsschutzgebiet ist ein abgegrenztes, rechtsverbindlich festgesetztes Gebiet, in dem insbesondere das Landschaftsbild wegen seiner Eigenart und Schönheit erhalten werden soll.

  • A)Abgegrenztes Gebiet, das rechtsverbindlich festgesetzt ist und dessen Landschaftsbild erhalten werden soll.
  • B)Abgegrenztes Gebiet, das durch die EU ausgewiesen wird und dessen Erscheinungsbild typisch für das betreffende Mitgliedsland ist.
  • C)Abgegrenztes Gebiet in Brandenburg, dessen Fauna und Flora durch Vertragsnaturschutz in einen ursprünglichen Zustand versetzt werden soll.
Erklärung

Landschaftsschutzgebiete dienen dem Schutz von Natur und Landschaft, wobei die Schutzvorschriften weniger streng als in Naturschutzgebieten sind. Sie werden nicht durch die EU, sondern nach nationalem beziehungsweise Landesrecht ausgewiesen.

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