Kurze Antwort
Wald ist jede mit Forstpflanzen (Waldbäumen und -sträuchern) bestockte Grundfläche, einschließlich kahlgeschlagener oder verlichteter Flächen sowie ihm dienender Flächen wie Wege, Lichtungen und Wildäsungsplätze.
Das Bundeswaldgesetz definiert Wald nicht über Mindestgröße oder Baumzahl, sondern über die Bestockung mit Forstpflanzen und verbundene Flächen. Daher ist „zusammenhängende mit Bäumen bestandene Fläche“ korrekt; die anderen Angaben sind zu einschränkend.
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