BrandenburgSG2: NaturschutzBB-SG2-132-2022

Wie ist Wald definiert?

Kurze Antwort

Wald ist jede mit Forstpflanzen (Waldbäumen und -sträuchern) bestockte Grundfläche, einschließlich kahlgeschlagener oder verlichteter Flächen sowie ihm dienender Flächen wie Wege, Lichtungen und Wildäsungsplätze.

  • A)Zusammenhängende mit Bäumen bestandene Fläche.
  • B)Zusammenhängende mit mehr als 7000 Bäumen je Hektar bestandene Fläche.
  • C)Zusammenhängende Fläche von mindestens 10 ha mit Bäumen bestanden.
Erklärung

Das Bundeswaldgesetz definiert Wald nicht über Mindestgröße oder Baumzahl, sondern über die Bestockung mit Forstpflanzen und verbundene Flächen. Daher ist „zusammenhängende mit Bäumen bestandene Fläche“ korrekt; die anderen Angaben sind zu einschränkend.

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