BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-167-2022

Wie kann die Grenze zwischen zwei gemeinschaftlichen Jagdbezirken geändert werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Dies kann ausschließlich die Untere Jagdbehörde durch Verwaltungsakt anordnen.

  • A)Dies kann ausschließlich die Untere Jagdbehörde durch Verwaltungsakt anordnen.
  • B)Eine schriftliche Vereinbarung der beteiligten Jagdgenossenschaften reicht aus.
  • C)Eine formlose Vereinbarung der Pächter ist ausreichend
Erklärung

Richtig ist: Nur die Untere Jagdbehörde kann Grenzen gemeinschaftlicher Jagdbezirke per Verwaltungsakt ändern. Begründung: Abrundung, Angliederung, Zusammenlegung oder Teilung sind hoheitliche Maßnahmen; Vereinbarungen von Jagdgenossenschaften oder Pächtern genügen rechtlich nicht ohne behördliche Entscheidung.

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