BrandenburgSG2: NaturschutzBB-SG2-159-2022

Wie kann ich als Jäger trotz Fütterungsverbot in die Wildernährung eingreifen?

Kurze Antwort

Du darfst trotz Fütterungsverbot in die Wildernährung eingreifen, indem du sauberes Wasser bereitstellst und Mineralsalze über Salzlecken anbietest.

  • A)Durch Bereitstellung von sauberem Wasser und von Mineralsalzen.
  • B)Durch Fütterungen in befriedeten Bezirken, in denen die Jagd ruht.
  • C)Durch ganzjährige Kirrung.
Erklärung

Fütterungen sind grundsätzlich verboten; erlaubt und weidgerecht sind jedoch Tränken und Salzlecken für die Mineralstoffversorgung. Ganzjährige Kirrung ist keine Hege, sondern Bejagungshilfe, und Füttern in befriedeten Bezirken bleibt unzulässig.

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