Kurze Antwort
Du darfst trotz Fütterungsverbot in die Wildernährung eingreifen, indem du sauberes Wasser bereitstellst und Mineralsalze über Salzlecken anbietest.
Fütterungen sind grundsätzlich verboten; erlaubt und weidgerecht sind jedoch Tränken und Salzlecken für die Mineralstoffversorgung. Ganzjährige Kirrung ist keine Hege, sondern Bejagungshilfe, und Füttern in befriedeten Bezirken bleibt unzulässig.
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