Kurze Antwort
Richtig ist: 14 aufeinander folgende Tage.
Richtig ist: 14 aufeinanderfolgende Tage. Nach § 15 Abs. 2 BJagdG wird der Tagesjagdschein genau für diesen durchgehenden Zeitraum erteilt – nicht nur für einzelne Jagdtage. „Einen Tag“ oder „eine Woche“ sind daher falsch.
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