BrandenburgSG5: WildkrankheitenBB-SG5-233-2022

Wie lange muss das Original des Wildursprungscheines vom Jäger aufbewahrt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Bis zum Ende des folgenden Jagdjahres.

  • A)Bis zum Ende des folgenden Jagdjahres.
  • B)Ein viertel Jahr.
  • C)Ein halbes Jahr.

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