BrandenburgSG5: WildkrankheitenBB-SG5-233-2022

Wie lange muss das Original des Wildursprungscheines vom Jäger aufbewahrt werden?

Kurze Antwort

Das Original des Wildursprungsscheins ist bis zum Ende des folgenden Jagdjahres aufzubewahren.

  • A)Bis zum Ende des folgenden Jagdjahres.
  • B)Ein viertel Jahr.
  • C)Ein halbes Jahr.
Erklärung

Der Wildursprungsschein dient der Rückverfolgbarkeit und behördlichen Kontrolle, insbesondere bei Trichinenproben. Viele Länder schreiben die Aufbewahrung bis zum Abschluss des nächsten Jagdjahres vor; daher ist die längste genannte Frist korrekt.

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