Kurze Antwort
Das Original des Wildursprungsscheins ist bis zum Ende des folgenden Jagdjahres aufzubewahren.
Der Wildursprungsschein dient der Rückverfolgbarkeit und behördlichen Kontrolle, insbesondere bei Trichinenproben. Viele Länder schreiben die Aufbewahrung bis zum Abschluss des nächsten Jagdjahres vor; daher ist die längste genannte Frist korrekt.
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