Kurze Antwort
Dieses Verfahren heißt Abrundung.
Nach § 5 BJagdG können Jagdbezirke aus Erfordernissen der Jagdpflege und Jagdausübung durch Abtrennung, Angliederung oder Austausch von Flächen abgerundet werden. Ziel ist eine bessere Bejagbarkeit und Revierzuschnitte ohne Zerschneidung.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.