BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-8-2022

Wie oft müssen fängisch gestellte Fallen kontrolliert werden?

Kurze Antwort

Fängisch gestellte Fallen müssen mindestens einmal täglich, und zwar morgens, kontrolliert werden.

  • A)Mindestens einmal am Tag und zwar morgens.
  • B)Einmal in der Woche ist vollkommen ausreichend.
  • C)Alle Typen von Fallen mindestens dreimal täglich.
Erklärung

Die tägliche Kontrolle dient dem Tierschutz. Wippbrettfallen sind mindestens zweimal täglich zu kontrollieren.

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