BrandenburgSG4: JagdpraxisBB-SG4-125-2022

Wie oft soll ein fängisch gestellter Schwanenhals kontrolliert werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Einmal morgens.

  • A)Einmal morgens.
  • B)Einmal die Woche.
  • C)Fünfmal am Tag.
Erklärung

Richtig ist: Einmal morgens. Fallenfang unterliegt dem Tierschutz: Fängisch gestellte Fallen müssen so kontrolliert werden, dass gefangenes Wild nicht unnötig leidet. Üblich und waidgerecht ist die tägliche Kontrolle am Morgen, um Fehl- oder Beifänge schnell zu erkennen und Stücke tierschutzgerecht zu versorgen. Hinweise können je nach Bundesland variieren.

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