BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-63-2022

Wie und wann darf Kirrmaterial erneut auf die Kirrung aufgebracht werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Kirrmaterial darf nur in geringer Menge und nach weitgehender Aufnahme durch das Wild neu aufgebracht werden.

  • A)Kirrmaterial darf nur in geringer Menge und nach weitgehender Aufnahme durch das Wild neu aufgebracht werden.
  • B)Kirrmaterial muss in möglichst großer Menge unabhängig davon, ob sie von Wild befahren ist oder nicht aufgebracht werden.
  • C)Es dürfen max. 2 kg. Getreide o. Mais unregelmäßig vergraben oder abgedeckt ausgebracht werden.
Erklärung

Richtig ist Option 3: Kirrmaterial nur in geringer Menge und erst nach weitgehender Aufnahme nachlegen. So bleibt die Kirrung eine Bejagungshilfe und wird nicht zur verbotenen Fütterung; Ziel ist Anlocken, nicht Sattmachen. Menge und Details können je nach Bundesland variieren.

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