Kurze Antwort
Richtig ist: Kirrmaterial darf nur in geringer Menge und nach weitgehender Aufnahme durch das Wild neu aufgebracht werden.
Richtig ist Option 3: Kirrmaterial nur in geringer Menge und erst nach weitgehender Aufnahme nachlegen. So bleibt die Kirrung eine Bejagungshilfe und wird nicht zur verbotenen Fütterung; Ziel ist Anlocken, nicht Sattmachen. Menge und Details können je nach Bundesland variieren.
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