Kurze Antwort
Befindet sich der Hund im Einwirkungsbereich seines Besitzers und zeigt kein jagdliches Verhalten, grüße ich höflich und gehe weiter.
Allein das Freilaufen im Wald begründet grundsätzlich keine Anleinpflicht und macht den Hund nicht wildernd. Eine Anleinpflicht kann jedoch landesrechtlich geregelt sein; die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein.
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