BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-155-2022

Wie viel Munition für Langwaffen kann ein Jagdscheininhaber erwerben?

Kurze Antwort

Richtig ist: unbegrenzt.

  • A)unbegrenzt
  • B)nur den voraussichtlichen Jahresbedarf
  • C)100 Patronen für Büchsen und 500 Patronen für Flinten jährlich
Erklärung

Richtig ist „unbegrenzt“. Als Inhaber eines gültigen Jagdscheins darfst du Langwaffenmunition ohne zahlenmäßige Begrenzung erwerben und besitzen; eine Kontingentierung (z. B. Jahresbedarf oder feste Patronenzahlen) gibt es nicht. Beschränkungen gelten nur für Kurzwaffenmunition über die WBK mit Munitionserwerbseintrag.

Jägerprüfung Brandenburg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten