Kurze Antwort
Das Magazin einer Kurzwaffe darf bei der Nachsuche unbegrenzt viele Patronen enthalten.
Für Fangschüsse im Rahmen der Nachsuche ist der Einsatz von Kurzwaffen zulässig; das BJagdG begrenzt hierbei nicht die Magazinkapazität. Entscheidend ist die Zweckbindung (Fangschuss) und, bei Schalenwild, die Mindestenergie von 200 Joule. Zusatz: Waffenrechtlich (WaffG) gilt zwar eine allgemeine Obergrenze von max. 20 Patronen für Kurzwaffen-Magazine (das betrifft aber die Zulässigkeit des Magazins an sich, nicht die jagdrechtliche Verwendung bei der Nachsuche). Für die Prüfungsfrage zählt jedoch die jagdrechtliche Perspektive: Bei der Nachsuche als Fangschusswaffe darf die Kurzwaffe mit beliebiger (im Rahmen der 20-Schuss-Grenze "unbegrenzter") Patronenzahl geführt werden, weil die restriktive 2-Patronen-Regel nur für die Bejagung mit Langwaffen gilt.
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