Kurze Antwort
Richtig ist: Jagdscheingroße Nachweiskarte des LJV B (grüne Karte).
Richtig ist die jagdscheingroße Nachweiskarte des LJV Bayern („grüne Karte“). In Bayern wird die gesetzliche Brauchbarkeit damit offiziell und praxisgerecht nachgewiesen, damit Hundeführer sie z. B. bei Jagden oder gegenüber der Behörde leicht vorzeigen können. Urkunde oder Prüfungszeugnis reichen hierfür nicht als standardisierte, mitzuführende Brauchbarkeitsdokumente.
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