BrandenburgSG4: JagdpraxisBB-SG4-245-2022

Wie wird die Brauchbarkeit eines Jagdhundes kontrollierbar dokumentiert?

Kurze Antwort

Richtig ist: Jagdscheingroße Nachweiskarte des LJV B (grüne Karte).

  • A)Jagdscheingroße Nachweiskarte des LJV B (grüne Karte)
  • B)Urkunde
  • C)Prüfungszeugnis
Erklärung

Richtig ist die jagdscheingroße Nachweiskarte des LJV Bayern („grüne Karte“). In Bayern wird die gesetzliche Brauchbarkeit damit offiziell und praxisgerecht nachgewiesen, damit Hundeführer sie z. B. bei Jagden oder gegenüber der Behörde leicht vorzeigen können. Urkunde oder Prüfungszeugnis reichen hierfür nicht als standardisierte, mitzuführende Brauchbarkeitsdokumente.

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