Kurze Antwort
In einem Waffenschrank mit Widerstandsgrad 0 und unter 200 kg dürfen maximal 5 Kurzwaffen aufbewahrt werden.
Nach § 36 WaffG i.V.m. § 13 AWaffV sind bei Grad 0 unter 200 kg höchstens fünf Kurzwaffen zulässig; Langwaffen und Munition dürfen zusätzlich gemeinsam verwahrt werden. Mehr Kurzwaffen erfordern ≥200 kg oder Widerstandsgrad 1.
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