BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-149-2022

Wo darf eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe gelagert werden?

Kurze Antwort

Eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe darf in einem Waffenschrank nach DIN/EN 1143-1 mit mindestens Widerstandsgrad 0 gelagert werden.

  • A)In einem Waffenschrank mit Widerstandsgrad 0
  • B)Wohnzimmerschrank mit Sicherheitsschloss.
  • C)Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloß
Erklärung

Für Kurzwaffen ist ein zertifizierter Sicherheitsbehältnisgrad 0 oder 1 vorgeschrieben. Wohnzimmerschränke oder reine Stahlblechbehältnisse genügen den gesetzlichen Anforderungen nicht. Munition darf hingegen in Stahlblechbehältnissen aufbewahrt werden.

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