Kurze Antwort
Eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe darf in einem Waffenschrank nach DIN/EN 1143-1 mit mindestens Widerstandsgrad 0 gelagert werden.
Für Kurzwaffen ist ein zertifizierter Sicherheitsbehältnisgrad 0 oder 1 vorgeschrieben. Wohnzimmerschränke oder reine Stahlblechbehältnisse genügen den gesetzlichen Anforderungen nicht. Munition darf hingegen in Stahlblechbehältnissen aufbewahrt werden.
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