BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-149-2022

Wo darf eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe gelagert werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: In einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe B oder des Widerstandsgrades 0.

  • A)In einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe B oder des Widerstandsgrades 0
  • B)Wohnzimmerschrank mit Sicherheitsschloss.
  • C)Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloß

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