BrandenburgSG2: NaturschutzBB-SG2-67-2022

Wo darf man im Wald entsprechend Landeswaldgesetz Bbg. mit dem Fahrrad fahren?

Kurze Antwort

Im Wald darf man mit dem Fahrrad auf Wegen fahren.

  • A)Auf Wegen.
  • B)Auf Brandschutzstreifen.
  • C)Radfahren im Wald ist generell verboten.
Erklärung

Nach dem Landeswaldgesetz Brandenburg ist Radfahren im Wald auf Wegen gestattet. Auf Brandschutzstreifen ist es nicht allgemein erlaubt; ein generelles Verbot besteht nicht.

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