Kurze Antwort
Richtig ist: in der Jagdhundebrauchbarkeitsverordnung JagdHBV vom 14.09.2005 des Landes Brandenburg.
Richtig ist Option 1. In Brandenburg regelt die Jagdhundebrauchbarkeitsverordnung (JagdHBV) verbindlich, welche Mindestanforderungen ein Hund für die jagdliche Brauchbarkeit erfüllen muss und wie die Prüfungen durchgeführt werden. Die anderen Optionen haben damit keinen rechtlichen Bezug zur Feststellung der Brauchbarkeit.
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