Kurze Antwort
Richtig ist: auf Waldwegen und Waldbrandwundstreifen.
Richtig ist: auf Waldwegen und Waldbrandwundstreifen. Nach Betretungsrecht ist Reiten im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen erlaubt; Waldbrandwundstreifen zählen dazu. Abseits der Wege zu reiten ist unzulässig, um Schonung von Wild und Wald zu gewährleisten.
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